Observationsdienst Berlin - Observationen im Privatbereich und im Wirtschaftsbereich

Versuchte Zeugenbeeinflussung

Ein Rechtsanwalt sollte die sittenwidrige Übernahme einer Immobilie begleiten, bei der ein falsches Wertgutachten zur Halbierung des Ankaufspreises beigetragen hätte. Der verantwortungsbewusste Anwalt ließ das Geschäft platzen. Weil Gutachter und potenzieller Käufer sich durch eine Betrugsklage gefährdet sahen, versuchten sie, den Anwalt als Ideengeber für den Betrugsversuch hinzustellen. Die einzige Entlastungszeugin für den Anwalt kannte den Gesamtzusammenhang und den ebenfalls getäuschten, wirklichen Urheber des Vertrages.

Die Detektive mutmaßten, dass der gegen den Anwalt angetretene Belastungszeuge einen Kontakt zur Zeugin der Verteidigung herstellen würde, um sie im Sinne der Anklage zu beeinflussen. Die Entlastungszeugin stand in den Schwerpunktzeiten und ohne ihr Wissen 14 Tage lang unter Kontrolle. Zwei Tage vor der Verhandlung fand sich wie zufällig der Hauptbelastungszeuge am vermuteten Ort ein und sprach die Zeugin in einer Gaststätte an. Er begann das Gespräch mit der Bemerkung, man würde sich ja im Ring sehen, man sollte die Sache aber nicht zu ernst nehmen.

Die als Pärchen getarnten Beobachter konnten den Wortlaut der versuchten Zeugenbeeinflussung wahrnehmen. Sie hatten auch eine Videoaufzeichnung vom Zusammentreffen gefertigt*. Es war nachzuweisen, dass die Zeugin das Angebot zur Falschdarstellung vor Gericht entschieden ablehnte. Auf der Videoaufzeichnung waren deren Kopfschütteln und das Verlassen ihres Platzes erkennbar. Die Ergebnisse der Observation gingen in die gerichtliche Beweisaufnahme ein.

Die Entlastungszeugin und letztlich das Gericht sprachen den Anwalt von einer Schuld frei.

*Ob das Belauschen von Gesprächen mit technischen Hilfsmitteln einen unzulässigen Eingriff in das Recht am gesprochenen Wort darstellt, war im Wege einer Güter- und Interessenabwägung verneint worden. Das Interesse des Klienten wurde als höherwertig eingestuft.

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